AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SALON ART COMPANY für Print-Werbung §1 Geltungsbereich, Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, Individualvereinbarungen, künftige Werbeaufträge (1) Für Print-Werbeleistungen der SALON ART COMPANY in München, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht. Mit dem Auftraggeber individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen Bestimmungen vor. (2) Diese AGB gelten bei laufenden Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Werbeaufträge mit dem Auftraggeber, auch wenn auf die AGB nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wurde. §2 Werbeauftrag, Werbemittel, Schriftform (1) Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden AGB ist der Vertrag zwischen SALON ART COMPANY und dem Auftraggeber über die Buchung eines oder mehrerer Werbeformen im Rahmen von Standardwerbeformaten, Sonderwerbeformaten und/oder im Rahmen sonstiger Werbekooperationen in Print Magazinen der SALON ART COMPANY. (2) Werbemittel im Sinne dieser AGB ist eine gestaltete Werbebotschaft, die insbesondere aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen kann: a) aus Texten und Bildern b) aus weiteren Elementen im Rahmen von Sonderwerbeformaten (z.B. Advertorial) (3) Soweit nach diesen AGB Schriftform gefordert wird, kann dieses Erfordernis durch Brief oder E-Mail erfüllt werden. §3 Angebote, Vertragsschluss, Auftraggeber (1) Soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, stehen Angebote von SALON ART COMPANY unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit des angebotenen Werbeplatzes und sind unverbindlich. (2) Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung kommt der Werbeauftrag durch schriftliche Bestätigung des Antrags des Auftraggebers durch SALON ART COMPANY, spätestens aber durch Auftragsbestätigung des Werbemittels durch SALON ART COMPANY zustande. (3) Soweit Werbeagenturen Anträge für Werbeaufträge abgeben, kommt der Werbeauftrag vorbehaltlich einer anders lautenden schriftlichen Vereinbarung mit der Werbeagentur und nicht mit deren Kunden zustande. Soll ein Kunde der Werbeagentur Auftraggeber werden, muss die Werbeagentur ausdrücklich auf das Vertretungsverhältnis hinweisen und den Auftraggeber namentlich benennen. SALON ART COMPANY ist berechtigt, von der Werbe- mediaagentur einen Vollmachtsnachweis zu verlangen. (4) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftrags bedarf einer zusätzlichen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. §4 Ablehnung von Werbeaufträgen, Kennzeichnung von Werbemitteln (1) SALON ART COMPANY behält sich vor, Werbeaufträge - auch rechtsverbindlich bestätigte Aufträge oder einzelne Abrufe im Rahmen eines Werbeauftrags - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form des Werbemittels nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen von SALON ART COMPANY abzulehnen, wenn das Werbemittel nach dem pflichtgemäßen Ermessen von SALON ART COMPANY gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für SALON ART COMPANY ist. (2) Werbemittel, die nicht schon aufgrund ihrer Gestaltung eindeutig als Werbung erkennbar sind, können von SALON ART COMPANY als solche kenntlich gemacht werden, z.B. durch den Hinweis Anzeig/Advertorial. §5 Durchführung des Werbeauftrags und Platzierung von Werbeseiten (1) Gebuchte Werbemittel werden innerhalb der vereinbarten Ausgabe in dem vereinbarten Magazin geschaltet. Ein Anspruch auf eine Platzierung in einer bestimmten Position besteht nicht, soweit nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. SALON ART COMPANY wird sich nach Kräften darum bemühen, die Schaltung der Werbeseite in der vom Auftraggeber gewünschten Platzierung zu ermöglichen. §6 Datenanlieferung durch den Auftraggeber (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße und einwandfreie, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben von SALON ART COMPANY entsprechende Werbemittel bzw. die je nach Werbeauftrag zur Gestaltung des Werbemittels erforderlichen Daten rechtzeitig, der Auftragsannahme entsprechenden, zur Verfügung zu stellen. (2) Kosten von SALON ART COMPANY für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. §7 Stornierung von Werbeaufträgen (1) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Werbeauftrag gegen Zahlung der nachfolgenden Vergütung zu stornieren, sofern nicht der Auftraggeber oder SALON ART COMPANY nachweisen, dass die von SALON ART COMPANY gemäß § 649 Satz 2 BGB zustehende Vergütung niedriger bzw. höher ist: a) Bei Werbeaufträgen, die Standardwerbeseiten oder ausschließlich oder teilweise Sonderwerbeformate betreffen, ist die Stornierung bis acht Wochen vor Druckabgabedatum kostenfrei möglich. Bei Kombibuchungen und rabattierten Preise (zwei Ausgaben) ist die Stornierung bis acht Wochen vor Druckabgabedatum der ersten Buchung kostenfrei möglich. Sollte die zweite Buchung nicht zustande kommen, liegt für die erste Buchung zur Abrechnung der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuelle Media-Listenpreis zugrunde und wird nachträglich in Rechnung gestellt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist werden bis zu vier Wochen vor Druckabgabedatum 75 Prozent des Auftragswerts berechnet. Bei Stornierung nach dieser Frist ist der volle Rechnungsbetrag zu bezahlen. (2) Kündigungen, einschließlich Stornierungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. §8 Rechtegewährleistung des Auftraggebers, Freistellung, vom Auftraggeber einzuräumende Rechte (1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt und dass das Werbemittel sowie die hierfür von ihm gelieferten Daten nicht mit Rechten Dritter belastet sind und keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Persönlichkeits-, Kennzeichenrechte) oder sonstige behördliche oder gesetzliche Bestimmungen verletzen. Der Auftraggeber stellt von SALON ART COMPANY von einer auf der Verletzung vorstehender Garantie beruhenden Inanspruchnahme Dritter frei bzw. ersetzt entsprechende Schäden, insbesondere auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung, es sei denn, der Auftraggeber hat die Verletzung nicht zu vertreten. SALON ART COMPANY ist nicht verpflichtet, Werbeaufträge dahingehend zu prüfen, ob sie Rechte Dritter beeinträchtigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, SALON ART COMPANY nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. SALON ART COMPANY ist berechtigt, die Schaltung von Werbung für Arznei- und Heilmittel von einer schriftlichen Zusicherung des Auftraggebers über die rechtliche Zulässigkeit der Werbung abhängig zu machen und/oder die Werbevorlage mit Zustimmung des Auftraggebers auf dessen Kosten durch eine sachverständige Stelle auf die rechtliche Zulässigkeit hin überprüfen zu lassen. §9 Preise Soweit nicht anders vereinbart, gilt die im Zeitpunkt des Antrags des Auftraggebers aktuelle Preisliste von SALON ART COMPANY. Die dort genannten Preise verstehen sich jeweils in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. §10 Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Agenturvergütung (1) Die Rechnungsstellung erfolgt bei Neukunden im Voraus nach Auftragsbestätigung seitens SALON ART COMPANY Der Rechnungsbetrag errechnet sich aus der vereinbarten Werbeschaltung im Rechnungszeitraum in Verbindung mit den aufgrund Vereinbarung oder aus der gültigen Preisliste ermittelten Preisen. Übernimmt SALON ART COMPANY oder ein von SALON ART COMPANY beauftragter Dritter die Produktion eines Werbemittels aufgrund vertraglicher Vereinbarung, wird die dafür vereinbarte Vergütung gesondert in Rechnung gestellt. (2) Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat auf das in der Rechnung bezeichnete Konto von SALON ART COMPANY zu erfolgen. (3) Werbeagenturen oder -mittler erhalten, sofern sie ihre Auftraggeber beraten oder entsprechende Dienstleistungen nachweisen können und die Fakturierung direkt an die Werbeagentur oder den Werbemittler erfolgt, eine Agenturvergütung (AE-Provision) in Höhe von 15 % des vom Auftraggeber bezahlten Auftragswertes (nach Abzügen und ausschließlich Mehrwertsteuer). §11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit (1) Es gilt deutsches Recht. (2) Erfüllungsort ist der Sitz von SALON ART COMPANY (3) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich- rechtlichen Sondervermögen oder Auftraggebern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, ist Gerichtsstand der Sitz von SALON ART COMPANY. SALON ART COMPANY ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. (4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die AGB im Übrigen nicht. Stand: Oktober 2019 © 2015 SALON ART COMPANY